Was bedeuten EMR und ASCA und was haben sie mit der Rückvergütung von Komplementär- oder Alternativmedizin zu tun?
EMR: ErfarhrungsMedizinisches Register. Seit 1999.
Das EMR setzt sich für die Qualitätssicherung in der Erfahrungsmedizin in der Schweiz ein.
Das EMR-Qualitätslabel zeichnet Therapeutinnen und Therapeuten aus, die über umfangreiche
fachliche Kompetenzen verfügen. Regelmässige Weiterbildungen sind Teils des Qualitätslabel und werden
kontrolliert.
Das EMR stellt ein Register mit allen Therapeuten und Therapeutinnen, die das Qualitätslabel
erhalten haben, frei zur Verfügung.

ASCA: Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin. Seit 1991.
ASCA ist die Pionier Stiftung für die Anerkennung und die Entwicklung der alternativen und
komplementären Medizin.
Die Stiftung ASCA bescheinigt die Kompetenz der Therapeuten für eine oder mehrere
Komplementär- oder Alternativtherapien.
Es belegt ausserdem, dass die Fachperson über die nötigen schulmedizinischen Kenntnisse
für die Ausübung ihrer therapeutischen Tätigkeit verfügt.
Die Stiftung ASCA überprüft und akkreditiert die Bildungsanbieter.
Die Erneuerung des Labels erfordert wie beim EMR eine jährliche Weiterbildung.
Bedeutet EMR- und / oder ASCA-Anerkennung eine automatische Rückvergütung
der Behandlungen?
Nein. Die Versicherer können frei entscheiden, welche Therapeuten, welche Behandlungen
und in welchem Umfang vergütet wird. Jeder Krankenversicherer vergütet ausschliesslich
Behandlungen gemäss seinem Leistungskatalog. Daher sind auf den Webseiten der Therapeuten
Sätze wie «Erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Zusatzversicherung, ob die Behandlungskosten
bei dem gewählten Therapeuten übernommen werden.» oder «In den meisten Fällen übernimmt
die Zusatzversicherung die Kosten für die Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei I
hrer Krankenkasse, ob die Leistungen übernommen werden.» anzutreffen.
Aber… fast alle Schweizer Krankenversicherer nutzen das EMR-Qualitätslabel oder
die ASCA-Bescheinigung als Entscheidungsgrundlage für die Vergütung von Leistungen im gesamten
Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin. Also lohnt es sich, anerkannte Therapeuten zu wählen,
wenn man eine Zusatzversicherung hat.
Beispiel einer Rückvergütung einer Komplementärtherapie:
Bei Physiopraxis sind unsere Komplementärtherapeuten EMR oder ASCA oder beides für eine Reihe von Methoden anerkannt. Zögern sie nicht und kommen sie vorbei.